Die Kündigung eines schwulen Flugbegleiters der Lufthansa muss von der Kranich-Airline zurückgenommen werden. Zur fristlosen Entlassung war es nach einem Vorfall in einem Hotel in Tokio im September 2008 gekommen, in dem der Mitarbeiter Shinichi Uto während eines Flugbegleitereinsatzes untergebracht war. Uto wurde dort verhaftet und musste eine Geldstrafe zahlen, weil er in seinem Hotelzimmer mit seinem damaligen Lebensgefährten zusammen übernachtet hatte, der erst einen Monat später 18 Jahr alt wurde. Die Lufthansa sprach eine fristlose Kündigung aus, obwohl Uto nach deutschem Recht nichts vorzuwerfen war, wie die Personalvertretung der Lufthansa mehrfach unterstrich. Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung des Flugbegleiters Shinichi Uto nun für nichtig. Lufthansa muss Uto weiter beschäftigen und ihm das entgangene Gehalt nachbezahlen. Shinichi Uto war in der Zwischenzeit durch das harte Vorgehen seines Arbeitgebers nahezu mittellos geworden und musste sich mit Spenden seiner Kollegen über Wasser halten. „Ich bin den deutschen Kollegen unheimlich dankbar, die haben mir so geholfen“, erklärte er nach dem Gerichtsurteil. MK › www.lufthansa.de